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Insolvenz! Ihr Unternehmen ist bedroht?

Wir finden Wege aus der Krise.

Nervöse Märkte, krisenbedingte Auftragsrückgänge, sinkende Zahlungsmoral auf Kundenseite

– es gibt viele Ursachen, weshalb ein Selbstständiger oder ein mittelständischer Betrieb in Liquiditätsschwierigkeiten kommen kann. Der Gang in die Insolvenz des Unternehmens ist dann die einzig richtige Entscheidung aus unternehmerischer Verantwortung.

Doch ein Insolvenz-Unternehmen ist keinem unerbittlichen Schicksal ausgeliefert. Als Ihr Rechtsbeistand mit dem Leistungsniveau einer Unternehmensberatung finden wir einen Ausweg aus der Krise – hin zur Sanierung oder einem unternehmerischen Neuanfang.

Wir sind Rechtsbeistand und Unternehmensberatung

Das Insolvenzrecht ist die Kernkompetenz unsere Kanzlei.

Wir betreuen als Anwälte und Unternehmensberater vorwiegend mittelständische Firmen und Gesellschafter von Insolvenz-Unternehmen. Vielen unserer Mandanten ist unter dem Druck der Ereignisse gar nicht bewusst, dass unser Insolvenzrecht viele Möglichkeiten bereithält, die Insolvenz des Unternehmens als Chance zur Restrukturierung und letztlich zu dessen Rettung und Weiterführung zu nutzen. Gerade weil wir unternehmerisch denken, können wir einen entsprechenden Insolvenzplan zur Krisenüberwindung erstellen.

In diesem Fall unterstützen wir Sie wie eine erfahrene Unternehmensberatung, mit dem Vorteil, neben betriebswirtschaftlichen Erfahrungen auch die fundierten rechtlichen Grundlagen vorzuweisen. Bei Bedarf können wir zudem sanierungserfahrene Spezialisten für Insolvenz-Unternehmen hinzuziehen, mit denen uns eine langjährige Partnerschaft verbindet.

Thema: Insolvenz und Unternehmen – unsere Kanzlei kümmert sich um alle wichtigen Belange:

  • Antragspflichten
  • Geschäftsführerhaftung
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Sanierung
  • Liquiditätsplan
  • Schutzschirmverfahren
  • Insolvenzplan
  • Insolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Risikogestaltungen
  • Anfechtung und Problemfälle

Wenn schnelles Handeln gefordert ist

Zu langes Abwarten, um die Insolvenz des Unternehmens hinauszuschieben, kann als Insolvenzverschleppung geahndet und mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden! Sie müssen spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit handeln.

In diesem Fall sind wir Ihre Ansprechpartner, die juristisch und als Unternehmensberater die passive Notsituation als Chance zur aktiven Problemlösung nutzen können. Denn das will die Insolvenz: Unternehmen wieder fit für den Markt machen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie das Thema Insolvenz beschäftigt. Wir beraten Sie gern:

Telefon 07152 - 939540