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Das Insolvenzverfahren –

eine echte Chance für Sanierung und Neubeginn

Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig den Untergang Ihres Unternehmens.

Im Zuge eines verantwortlich umgesetzten Insolvenzplanes kann sich für Sie vielmehr eine realistische Chance auf Sanierung und einen von Altlasten befreiten Neustart eröffnen.

Mit uns als erfahrenen Partner an Ihrer Seite behalten Sie die Kontrolle. Profitieren Sie von unserem juristischen wie wirtschaftlichen Sachverstand. Als Spezialist für Insolvenzverfahren verfügt unsere Kanzlei über die Kompetenz und langjährige Erfahrung, Sie als Krisenmanager in dieser schwierigen Situation konstruktiv zu unterstützen.

Wenn ein Vergleich nicht möglich ist

Ein Insolvenzverfahren, genauer: ein Regelinsolvenzverfahren wird dann eingeleitet, wenn kein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden konnte. Hier gibt es hartnäckige Vorurteile: Ein eröffnetes Insolvenzverfahren ist nicht automatisch die abrupte Beendigung Ihrer wirtschaftlichen Unternehmung.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, dass Ihre selbstständige Tätigkeit oder Firma – auch während das Insolvenzverfahren läuft – gänzlich oder zumindest teilweise fortgeführt werden kann. Dazu erarbeiten wir verfahrenssichere Konzepte innerhalb des gerichtlichen Insolvenzplans.

Wem steht das Insolvenzverfahren offen?

Das Gesetz sieht vor, dass Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die juristische Personen sind (z.B. GmbH, AG), ein Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen können.

In folgenden Fällen sind Insolvenzverfahren außerdem bei ehemaligen selbstständigen Personen möglich:

  • wenn diese mehr als 19 Gläubiger haben
  • bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
  • bei Forderungen aus Steuern und Sozialabgaben
  • bei Forderungen der Sozialversicherungsträger
  • wenn die Vermögens-Verhältnisse unüberschaubar sind

Unser Ziel: die Gesundung Ihres Unternehmens

Das Insolvenzverfahren ist immer ein Weg, die Liquidation Ihres Unternehmens nach Möglichkeit zu verhindern. So besteht etwa die Chance einer kompletten Schuldenbefreiung (Restschuldbefreiung) nach einer Wohlverhaltensperiode. Wir beraten Sie gern zu allen infrage kommenden Optionen.

Vertrauen Sie uns als Ihre versierten Rechtsbeistände.

Unser Auftrag ist es, die Bedingungen für die Fortsetzung Ihrer Selbstständigkeit zu schaffen oder Ihrem Unternehmen einen schuldenfreien Neubeginn aus der Insolvenz heraus zu ermöglichen.

Sie wünschen eine eingehende Beratung zum Insolvenzverfahren? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung:

Telefon 07152 - 939540