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Privatinsolvenz - Wir lassen Sie nicht allein:
Unser Beistand während Ihrer Privatinsolvenz
Arbeitslosigkeit, Krankheit oder das Scheitern der selbstständigen Existenzgrundlage führen häufig dazu, dass der eigene Haushalt finanziell nicht mehr aus eigener Kraft gehalten werden kann. Kommen dann noch offene Kredite und Finanzierungsraten hinzu, schnappt die Schuldenfalle zu. Rettung bietet die Privatinsolvenz.
Die Privatinsolvenz als sinnvolle Lösung
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen aus der Krise. Denn Privatinsolvenz ist kein weiterer Schrecken ohne Ende, sondern ein hoffnungsvoller Ausweg: Im Zuge eines Insolvenzverfahrens kann Privatinsolvenz nämlich zur endgültigen Schuldenbereinigung führen.
Schritt für Schritt aus der Krise
Seit 1999 gibt das geltende Insolvenzrecht Millionen überschuldeten Haushalten eine neue Chance. Eine Privatinsolvenz verschafft dem Schuldner die Möglichkeit, wieder geordnete Verhältnisse zu erreichen. Dazu wird er nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren, in der er nach Kräften Rückzahlungen leistet, von sämtlichen Verbindlichkeiten befreit. Im ersten Schritt wird jedoch der Versuch unternommen, außergerichtlich mit allen Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
Hierbei stehen wir Ihnen als spezialisierte Fachanwälte mit sachkundigem Rat zur Seite.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird die Privatinsolvenz eingeleitet, genauer: ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Diesen sicher nicht leichten Weg durch die Privatinsolvenz gehen wir mit Ihnen zusammen: vom Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung über – wenn notwendig – das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, durch die Wohlverhaltenszeit bis zur angestrebten Restschuldbefreiung.
Vertrauen Sie unseren fachlichen Fähigkeiten im Umgang mit Krisensituationen!
Keine unnötigen Anwaltskosten
In der Privatinsolvenz sind auch die Kosten für einen kompetenten Rechtsbeistand ein wichtiger Entscheidungsfaktor.
Weil wir Ihre Situation kennen, möchten wir, dass Ihnen keine überflüssigen Kosten entstehen. Bitte stellen Sie zu Beginn Ihrer Anfrage bei uns klar, dass Sie zunächst lediglich eine Kostenabschätzung und keine Beratung wünschen. So vermeiden Sie innerhalb der Privatinsolvenz ein neues Kostenrisiko.
Die Verfahrenskosten in der Privatinsolvenz liegen bei etwa 1.500 Euro. Beim Insolvenzgericht kann eine Stundung beantragt werden. Was unsere eigene Vergütung während Ihrer Privatinsolvenz betrifft, erzielen wir mit Ihnen gerne eine Kostenvereinbarung, die individuell auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit abgestimmt und in Ihren Zahlungsplan integriert ist.
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