GIS Gläubiger-Informations-System

wininsolvenz gis

Newsfeed

insolvenz-ratgeber.de: News

Zertifiziert nach:

iso9001  dqs 

Mitgliedschaft:

insolvenz breit 

Jetzt informieren:

umbrella2

Gleich gratis Info downloaden:

E-Mail *
Anrede *
Vorname *
Nachname *
Gewünschte Aktion  Download aktivieren
Angaben mit * sind Pflichtangaben.

Kontopfändung - Wenn es auf schnelle Reaktion ankommt:

Wir leisten Erste Hilfe bei Kontopfändung.

Eine Kontopfändung kann Ihren Plänen blitzschnell einen Strich durch die Rechnung machen und Sie in Ihren Aktivitäten lähmen. Was ist zu tun? Wir managen diesen Krisenfall, so dass Sie möglichst schnell wieder von den Fesseln einer Kontopfändung befreit werden.

Sozialleistungen stehen Ihnen zu

Reagieren Sie unverzüglich! Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, können Sie diese trotz Kontopfändung in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang abheben oder anderweitig über sie verfügen.

Und beim Arbeitseinkommen?

Anders sieht es aus, wenn Ihr Arbeitseinkommen von der Kontopfändung betroffen ist. Dann sollten Sie unverzüglich einen Pfändungsschutzantrag beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dabei sind wir Ihnen selbstverständlich  behilflich. Ihre Bank darf in diesem Fall erst zwei Wochen, nachdem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an Ihren Gläubiger überweisen. Wegen der Kontopfändung ist Ihr Guthaben allerdings während dieser Frist für Sie gesperrt – auch Daueraufträge werden nicht ausgeführt.

Der Antrag auf Pfändungsschutz

Was beinhaltet er? Sie versichern, dass das von der Kontopfändung bedrohte Arbeitseinkommen für Ihren Lebensunterhalt notwendig ist und Ihnen sonst keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Dieser Antrag nach § 850 k ZPO kann Ihnen auch die Freigabe dringend benötigter Teilbeträge sichern. Bei erfolgter Kontopfändung sollte weiterhin eine Freigabe zukünftiger Lohn- und Gehaltszahlungen bzw. anderer Arbeitseinkommen beantragt werden.

Wer stellt den Pfändungsschutzantrag?

Dieser Antrag kann von Ihnen selbst beim zuständigen Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle gestellt werden. Sollten Sie dabei die Hilfe eines mit allen belangen der Kontopfändung vertrauten Juristen wünschen, stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.

Gut zu wissen: Bei diesem Akt fallen für Sie keinerlei Gerichtskosten an. Bitte halten Sie alle Belege bereit, die Ihre schwierige wirtschaftliche Lage dokumentieren, außerdem den Ihnen zugestellten Beschluss zur Kontopfändung, Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag sowie Gehaltsabrechnungen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern bei einem Termin zur Verfügung. Rufen Sie uns an:

Telefon 07152 - 939540