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Pfändungstabelle - Was bleibt zum Leben?
Ein Blick in die Pfändungstabelle.
Die Kontopfändung wurde beschlossen? Auch jetzt gibt es noch einen finanziellen Spielraum, der Ihnen offen steht. In der Pfändungstabelle können Sie ersehen, in welcher Höhe ein Teil Ihres Nettoeinkommens gepfändet werden kann bzw. ob überhaupt gepfändet werden darf. Der Ihnen verbleibende Betrag ist laut Pfändungstabelle so berechnet, dass er das Existenzminimum von Ihnen und Ihrer Familie sichert.
Freigrenzen für laufende Einkünfte
Die Pfändungstabelle gibt Aufschluss über die Pfändungsfreigrenzen bei laufenden Einkünften. Sollten Sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden, weist die Pfändungstabelle die Beträge aus, die Sie während der Wohlverhaltensperiode an die Gläubiger abführen müssen.
Neue Regelung seit Juli 2011
Eine gute Nachricht: Steigende Lebenshaltungskosten führen in regelmäßigen Zeitabständen zu einer Anpassung der Pfändungstabelle. Deshalb wurden in der Pfändungsfreigrenzenverordnung vom 09.05.2011 die Freigrenzen zum 01.07.2011 erneut angehoben.
>> die aktuelle Pfändungstabelle (gültig ab 01.07.2011) LINK PDF
Wir hoch ist der pfändbare Anteil?
Der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens wird auf Monatsbasis berechnet. Es gibt allerdings auch Tabellen, die sich auf den wöchentlichen oder täglichen Nettolohn stützen. Sei Juli 2011 liegt die Pfändungsfreigrenze laut aktueller Pfändungstabelle bei 1.028,99 Euro. Der pfändbare Anteil richtet sich dabei nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt.
Beispiel: Ein verheirateter Vater von zwei Kindern darf derzeit bis zu 1.849,99 Euro netto verdienen, ohne dass dieser Teil des Einkommens gepfändet werden darf.
Der Differenzbetrag zwischen der Pfändungsfreigrenze von 1.029,99 Euro und der in der Pfändungstabelle geregelten Höchstgrenze von 3.154,15 Euro monatlichem Nettoeinkommen wird aufgeteilt – und zwar entsprechend Ihren persönlichen Umständen zwischen dem Gläubiger und Ihnen. Über diese Höchstgrenze jedoch ist Ihr Nettoeinkommen laut Pfändungstabelle vollpfändbar.
