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Honorare und Kosten
Unsere Leistung: qualifizierte Beratung
Beratung per Telefon, Fax oder eMail
Konkrete Anfragen per Telefon, Fax oder eMail lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren sollte im Fall einer Anfragenübermittlung eine Klarstellung vorangestellt werden, dass zunächst lediglich eine Kostenabschätzung und keine Beratung gewünscht werden. So wird ein Kostenrisiko vermieden.
Unentgeltliche Tätigkeit
In Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten ist es untersagt, Rechtsberatungen ohne Mandat und ohne eine Gebührenrechnung zu erbringen (§ 49b Abs.1 BRAO). Im Einzelfall kann der Rechtsanwalt tätig werden und die Beratungsleistungen individuell abrechnen, wenn besondere Umstände (z.B. Bedürftigkeit) in der Person des Auftraggebers im Einzelfall vorliegen.
Wir treffen deshalb, was unsere eigene Vergütung angeht, mit Ihnen eine Kostenvereinbarung, die individuell auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit abgestimmt und in Ihren Zahlungsplan integriert ist.
Regelvergütung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Basis für die anwaltliche Tätigkeit und damit das Honorar. Hier wird zwischen Fest- und Rahmengebühren unterschieden.
Für gerichtliche Tätigkeiten z.B. im Zivil-, Verwaltungs- oder Arbeitsrecht stehen dem Rechtsanwalt Festgebühren zu. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten oder für Leistungen z.B. im Sozial- oder Strafrecht sind sogenannte Rahmengebühren vorgesehen, die einen Spielraum von 0,5 bis 2,5 eines Regelsatzes erlauben.
Hierbei kann bei der Übernahme eines Mandats einem übermäßigen Zeitaufwand, einer diffizilen Fragestellung oder einem erhöhten Haftungsrisiko eine auf den Einzelfall angemessene Vergütung vereinbart werden.
Erfolgshonorare
Nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland sind Erfolgshonorare grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs.2 BRAO). Für den Einzelfall kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung - ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars - von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Im Erfolgsfall wird eine sehr hohe Prozentbeteiligung an den wirtschaftlich erzielbaren Vorteilen festgelegt und im Gegenzug eines Unterliegens der erhofften Ansprüche keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung festgelegt.
Honorare bei Sanierungsberatung, außergerichtlichen Vergleichen oder Entschuldung
Auch in außergerichtlichen Beratungsangelegenheiten bestimmt sich die Vergütung grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren. Somit ist, sofern keine umfangreiche oder schwierige Sachlage einschlägig ist, eine normale Geschäftsgebühr (1,3) anzusetzen. Ist der Gegenstandswert unbestimmt, kann eine Gegenstandswertvereinbarung getroffen werden.
Da im außergerichtlichen Bereich eine Gebührenunterschreitung in gewissen Grenzen zulässig ist, kann alternativ ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. In einem Vergütungsvertrag werden sämtliche Regelungen schriftlich fixiert. Die Stundenhonorare werden in der Regel zum Monats- oder Quartalswechsel abgerechnet. Sie erhalten eine leicht nachvollziehbare Aufstellung.
Sofern Sie die Hilfe in einem Monat nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie auch keine Honorarnote, denn eine "Grundpauschale" wird von uns bei Stundenvergütungsvereinbarungen nicht erhoben.
Verbraucherinsolvenz
Verfahrenskosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren / Stundung der Verfahrenskosten
Bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens fallen Verfahrenskosten von etwa 1.500 Euro an, die der Schuldner zu zahlen hat. Ist der Schuldner dazu nicht in der Lage, so kann beim Insolvenzgericht die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.
Beratungshilfe / Erstberatung
Wer einen Rechtsanwalt einschalten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, dessen Gebühren zu begleichen, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht.
Hinweis zu Schuldnerberatungsstellen
Von den Kommunen, Landkreisen und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurden anerkannte Schuldnerberatungsstellen eingerichtet. Dort gibt es auch Hilfe, wenn gar keine Finanzmittel vorhanden sind. Bei den Schuldnerberatungsstellen besteht meist ein großer Andrang, so dass mit teilweise langen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.
